Jetzt ist es amtlich: Microsoft hat das Berufungsverfahren gegen die US-Regierung gewonnen und somit erstmals offiziell bestätigt, dass es keine Herausgabe von Daten auf EU-Servern an US-Behörden geben wird.
Im aktuellen Fall hatte das FBI verlangt, dass Daten eines Nutzers, die im Rechenzentrum in Irland gespeichert sind, zur Verfügung gestellt werden sollten.
In der Entscheidung vom 14. Juli 2016 hat das Berufungsgericht jedoch geurteilt, dass Regel Nr. 41 auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar ist. Das Berufungsgericht führt aus, dass der Datenschutzaspekt des Stored Communications Act unverkennbar sei und die Vorschriften gerade den Schutz der Privatsphäre der Nutzer bezweckten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass durch die Regelung keine internationalen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeregelungen geschaffen werden sollten. Daher dürfe ein US-Gericht nicht den Zugriff auf Daten, die auf Servern außerhalb des Gebiets der USA gespeichert sind, anordnen.
Dem von Microsoft daraufhin formulierte Widerspruch wurde nun stattgegeben. Damit steht also fest, dass Microsoft die in Irland gespeicherten Daten nicht an das FBI herausgeben muss!
Zum Weiterlesen: der komplette Bericht findet sich hier: Datenschutz-Notizen
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