Am 25. Mai des letzten Jahres trat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und wirbelte das Datenschutzthema der EU weltweit durcheinander. Die Angst vor hohen Strafen führte zu einigen Bocksprüngen. Doch tatsächlich wurden bisher exorbitant hohe Strafen von den Behörden noch nicht aufgerufen.
Bislang wurde in Deutschland lediglich 75 Bußgelder verhängt. Strafen in Millionenhöhe gab es dabei nicht – obwohl diese dem Gesetz nach ja durchaus möglich sind.
Die tatsächliche Gesamtsumme der Pönalen beträgt laut einer Umfrage der Welt am Sonntag 449.000 Euro. Die Zeitung hatte die Datenschutzbeauftragten der Länder befragt. Von 16 Bundesländern machten 14 Angaben – Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen meldeten sich nicht zurück.
Heise schreibt dazu:
Demnach wurden in sechs Bundesländern Bußgelder verhängt: Baden-Württemberg (7 Fälle/203.000 Euro), Rheinland-Pfalz (9 Fälle/124.000 Euro), Berlin (18 Fälle/105.600 Euro), Hamburg (2 Fälle/ 25.000 Euro), Nordrhein-Westfalen (36 Fälle/15.600 Euro) und Saarland (3 Fälle/590 Euro). Strafen in Millionenhöhe, wie im Vorfeld der DSGVO von Unternehmen und Vereinen befürchteten, sind demnach bislang noch nicht verhängt worden.
Heise Verlag
Höchste Strafe in Baden-Württemberg
Aus der Umfrage ergab sich, dass die bisher höchste in Deutschland ausgerufene Strafe in Baden-Württemberg aufgerufen wurde. Hier waren Gesundheitsdaten von Patienten im Internet gelandet. Bei einem weiteren Fall in Berlin wurden aufgrund der Verarbeitung von Kundendaten ehemaliger Kunden auch noch einmal 50.000€ Strafe fällig. Hier hatte sich eine Bank unbeliebt gemacht.
Schutz vor Abmahnungen
Von „Abmahnanwälten“ hat wohl jeder schon einmal gehört. Damit diese beim Datenschutz und der DSGVO gar nicht erst auf dumme Ideen kommen, hat die Regierung soeben ihre Pläne zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs auf den Datenschutz erweitert. Ein am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf (PDF) sieht vor, dass bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keine Aufwendungen mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Ausführliche Informationen gibt es unter GESETZENTWURF NACHGEBESSERT: Sämtliche DSGVO-Verstöße vor Abmahnmissbrauch geschützt.
DSGVO – was ist zu tun?
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- Stellung eines Datenschutzbeauftragten
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Webseitencheck
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Abschluss von Auftragsdatenverarbeitungsverträgen
- Prozesse von Datenpannen und Betroffenenanfragen
- Lösch- und Backupkonzept
- Sensibilisierung der Mitarbeiter
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Anmerkung: Eine juristische Beratung stellt unser Angebot nicht dar. Dazu nehmen Sie bitte mit einem Anwalt Kontakt auf und sprechen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.