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Seit Beginn der Corona-Krise sind die deutschen Büros wie leer gefegt. Viele Arbeitnehmer arbeiten von zu Hause oder einem Ort ihrer Wahl. Die Themen Heimarbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten sind in aller Munde. Doch was ist der Unterschied zwischen Homeoffice und mobiles Arbeiten?

 

Definition Homeoffice

Homeoffice ist eine Arbeitsform, bei der die Beschäftigten ihre Arbeit vollumfänglich oder teilweise aus dem privaten Umfeld/ von zu Hause heraus ausführen.

Der eigentliche Begriff für Homeoffice lautet Telearbeit. Definiert wird Telearbeit in der Arbeitsstättenverordnung. Dort heißt es in § 2, Abs. 7:

„Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat.“ 

Das heißt, der Mitarbeiter arbeitet Vollzeit oder Teilzeit von zu Hause aus. Meist hat der Angestellte nur diesen festen Arbeitsplatz und keinen weiteren Schreibtisch im Büro zur Verfügung. Bei dieser Form der Arbeit ist das Unternehmen für die Ausstattung des Arbeitsplatzes zuständig. Es wird ein vollumfänglicher Arbeitsplatz geschaffen und der Arbeitgeber kommt auch für alle anfallenden Kosten auf. Wenn der Arbeitgeber einen Homeoffice-Arbeitsplatz einrichtet, muss er dafür Sorge tragen, dass dieser den Anforderungen des Arbeitsschutzes genügt. Hierfür muss er bei der erstmaligen Einrichtung dieses Arbeitsplatzes eine offizielle Gefährdungsbeurteilung durchführen, also potenzielle Gefahren im Homeoffice ermitteln und diese abstellen.

 

Definition mobiles Arbeiten

Bei mobiler Arbeit bewegt sich der Arbeitsplatz quasi mit dem Arbeitnehmer. Dies kann beispielsweise im Vertrieb oder andere Branchen mit hohem Reiseaufkommen der Fall sein. Schließlich müssen die Mitarbeiter auch unterwegs die IT-Infrastruktur ihres Unternehmens nutzen können – beispielsweise, um auf Kundendaten oder interne Kennzahlen zuzugreifen.

Diese mobile Arbeit ist nicht auf einen bestimmten Ort außerhalb des Betriebs beschränkt, sondern kann an jedem beliebigen Ort erfolgen (z. B. im Café oder auf Dienstreisen).

Im Mobile Office beschränken sich die Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich des Arbeitsschutzes auf die Unterweisung zu Sicherheitsrisiken und die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, von denen keine Gefährdungen für den Arbeitnehmer ausgehen. Auch der Arbeitnehmer selbst ist gefordert: Er muss dem Arbeitgeber bestehende Risiken mitteilen. Zudem ist es dem Arbeitnehmer untersagt, unter erkennbar gesundheitsgefährdenden Umständen zu arbeiten.

Es ist also für den Arbeitgeber entscheidend, welche Form von Heimarbeit er Ihnen anbietet, da dies unterschiedliche Pflichten mit sich bringt. Im Sprachgebrauch ist Homeoffice definitiv das anerkanntere Wort. 

 

Die Entwicklung von Heimarbeit

Wie sich die Heimarbeit auf die Gesundheit der Belegschaft auswirkt, untersuchten die mhplus-Krankenkasse und die SDK Süddeutsche Krankenversicherung in der gemeinsamen Studie „Gesundes Homeoffice“. Mehr als 1.500 Arbeitnehmer wurden dafür Mitte April 2020 befragt. Jeder Fünfte der Befragten ist während der Corona-Krise erstmals im Homeoffice tätig, gut jeder Dritte arbeitete schon vor der Pandemie zumindest gelegentlich am heimischen Schreibtisch.

 

 

Bild: mhplus Krankenkasse/SDK Süddeutsche Krankenversicherung, Studie "Gesundes Homeoffice" 2020
Bild: mhplus Krankenkasse/SDK Süddeutsche Krankenversicherung, Studie „Gesundes Homeoffice“ 2020


Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. hat 1.000 deutsche Angestellte (volljährige Bundesbürger) befragt, ob sie in gesundheitsgefährdenden Situationen gern von zu Hause arbeiten würden. Mehr als die Hälfte (58 Prozent) bejahten dies, 17,4 Prozent sind unentschieden, 24,6 Prozent möchten nicht im Homeoffice arbeiten. Laut der im März durchgeführten BVDW-Studie erwarten 66,1 Prozent der Angestellten von ihrem Arbeitgeber, entsprechende digitale Lösungen anzubieten. Die Mehrheit der Arbeitgeber sei dazu auch in der Lage.

 

https://www.bvdw.org/
https://www.bvdw.org/

Doch wie sieht es nach der Corona-Krise aus?

Hierzu wurde die ESET-Studie „Veränderung der Arbeitswelt durch Corona“ im Auftrag des europäischen IT-Sicherheitsherstellers von YouGov durchgeführt und kam zu dem folgenden Ergebnis: 68 Prozent der Beschäftigten wünschen sich eine Lockerung der Regelungen. Sie wollen entweder mindestens einen Tag in der Woche von zu Hause arbeiten (29 Prozent), flexibel entscheiden können, ob sie im Heimbüro oder in der Dienststelle tätig sind (31 Prozent). Acht Prozent der Mitarbeiter können sich sogar ein Arbeitsleben ohne festen Arbeitsplatz im Firmengebäude vorstellen. Die Ergebnisse zeigen: Das Thema Digitalisierung ist auch nach Ende der Ausnahmesituation dringlicher denn je. Unternehmen kommen auf Dauer nicht umhin, ihren Mitarbeitern ein verändertes Arbeitsumfeld zu bieten. 

 

 

Laut einer aktuellen ESET-Studie wünschen sich 68 Prozent der Beschäftigten eine Lockerung der Regelungen. Sie wollen entweder mindestens einen Tag in der Woche von zu Hause arbeiten (29 Prozent), flexibel entscheiden können, ob sie im Heimbüro oder in der Dienststelle tätig sind (31 Prozent). Acht Prozent der Mitarbeiter können sich sogar ein Arbeitsleben ohne festen Arbeitsplatz im Firmengebäude vorstellen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/71571 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs/ESET Deutschland GmbH“

 

Recht auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten?

Das SPD-geführte Arbeitsministerium hat Anfang Oktober 2020 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit vorgelegt. Das Kanzleramt hat diese Initiative aber unmittelbar darauf gestoppt. Die Begründung: Der Entwurf sei für die weitere Abstimmung zwischen den Bundesministerien nicht geeignet, der Koalitionsvertrag sehe nämlich gar keinen Anspruch auf Homeoffice vor.

Mit dem Gesetzentwurf soll erstmalig ein Anspruch auf Homeoffice normiert werden. Durch den geplanten § 111 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, verlangen, dass der Arbeitgeber regelmäßiger mobiler Arbeit zustimmt. Der Anspruch soll sich auf 24 Tage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche erstrecken. Ein Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Homeoffice wird also noch etwas auf sich warten lassen. 

Quelle: Der Streit ums Recht auf Home­of­fice

 

Steuer Homeoffice

Wer dieses Jahr viel im Homeoffice gesessen hat, darf höhere Werbungskosten absetzen. Der Bundestag hat eine Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro im Jahr beschlossen. Sie soll für die Steuererklärungen der Jahre 2020 und 2021 gelten. Pro Tag am heimischen Schreibtisch werden demnach bei der Steuerberechnung 5 Euro angerechnet, maximal 120 Tage im Jahr. Die Homeoffice-Pauschale wird auf die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro angerechnet. Das bedeutet, sie verpufft für alle Arbeitnehmer, deren Werbungskosten (inklusive Homeoffice) unter 1000 Euro liegen.

Modernes Arbeiten

Modernes und mobiles Arbeiten in Unternehmen zählt zu den Schlüsselfaktoren für mehr Produktivität und Motivation. Unternehmen brauchen zukünftig eine lernende Organisation, die sich mit hoher Beweglichkeit auf die Situation des Marktes schnell anpassen kann. Digitalisierung kann für viele Unternehmen die Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft sicherstellen.

Unternehmen müssen lernen, ihren Mitarbeitern zu vertrauen. Die Unternehmenskultur und die Art und Weise, wie wir gemeinsam arbeiten wollen, ist ein Schlüsselaspekt für das Gelingen moderner Arbeit. Mitarbeiter sollten alle nötigen Werkzeuge an die Hand bekommen, damit sie selbst bestimmen können, wo, wann und wie sie Ihre Arbeit am besten verrichten können. Das kann im Café, im Unternehmen, unterwegs oder von zu Hause aus sein. Die Art der Aufgabe bestimmt den optimalen Arbeitsort. Das erfolgreiche Unternehmen sollte mobiles Arbeiten auch in Zukunft als Bestandteil der Unternehmenskultur verstehen. Die aktuelle Situation bietet die Möglichkeit, neue Perspektiven für die Zusammenarbeit zu entwickeln. Dabei bilden die Erfahrungen aus dieser aktuellen Drucksituation eine ideale Grundlage für Verbesserungen.

 

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Hannah Schmitt

Hannah Schmitt

Jahrgang 1992, gebürtige Kielerin, begeisterte Sportlerin. Hannah ist der kreative Kopf des Teams. Durch ihr Studium im Bereich Medien- und Eventmanagement ist sie im Marketing zu Hause. Hannah kümmert sich um die Außendarstellung der Dicide: von der Konzeptionierung von Marketingmaßnahmen über die Umsetzung bis hin zur Auswertung. Neben dem kreativen Gestalten steht die Öffentlichkeitsarbeit im Fokus. Social-Media-Management und die Erstellung von Bild- und Videomaterial sind ebenfalls Schwerpunkte ihrer Arbeit. Nebenberuflich ist sie Pressesprecherin der TUS-Holtenau Huskies, einem Inlinehockey-Verein aus Kiel, in dem sie selbst Spielerin ist. Kontaktieren Sie Hannah Schmitt auf Xing oder LinkedIn.

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